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Treibhausgasminderungsquote
(THG-Quote)
Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen.
Diese Treibhausgasemissionen werden von Dienstleistern, wie z.B. E-Bonus aus Stuttgart von E-Fahrzeugnutzern gesammelt und beim UBA beantragt, um sie anschließend an Inverkehrbringer von Kraftstoffen zu verkaufen. Der E-Fahrzeugnutzer erhält jährlich die THG-Quote. Die Höhe der THG-Quote variiert. Die aktuelle Höhe erfahren Sie z.B. unter E-Bonus.
Je nach Betrachtungsweise handelt es sich bei der THG-Quote um eine "Förderung" oder/und um ein "Verschmutzungsrecht". Leider gibt es für die Fahrzeugkategorie L1e (E-Roller bis 45 km/h) und L3e (E-Roller und E-Motorräder schneller als 45 km/h) keine reine bundesweite E-Förderung, wie beim E-Auto. Obwohl diese Fahrzeugkategorien nur einen Bruchteil des Ressourcen- und Energieverbrauch eines E-Autos benötigen - und somit besonders umwelt- und klimaschonend unterwegs sind. Zumindest hat man inzwischen auf die Besteuerung der THG-Quote verzichtet.