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Klimakiller oder Klimaretter ?
 

Baurecht in Deutschland ist Ländersache. Das heißt: Jedes Bundesland hat sein eigenes Baurecht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist die oberste Baurechtsbehörde in Baden-Württemberg, und als solche zuständig für die Regeln des Bauens. Was die aktuellen Vorschriften sind, wer für was zuständig ist und weitere Infos rund ums Baurecht sind hier für Sie zusammengestellt.

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Die aktuelle Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) stammt vom 5. März 2010. 2015 hat Deutschland das Klimaabkommen in Paris unterzeichnet. Inzwischen haben wir das Jahr 2023. Das lässt bisher nicht erkennen, daß man das Baurecht als Klimaretter einsetzen will.

Fliegende Bauten und Campingplätze fallen unter die Landesbauordnung (LBO). Kleingärten hingegen unter das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Fliegende Bauten, Campingplätze und Kleingärten haben großes Potential für ein klimafreundliches Bauen, Wohnen und Leben. Mit geringfügigen Änderungen dieser Verordnungen und Gesetze könnte man sehr viel, sehr schnell bewirken. Nur wollen muß man es.

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